Medizinische Informatik
Das Zertifikat Medizinische Informatik ist eine gemeinsame Qualifikation der GMDS, der Gesellschaft für Informatik (GI) und des Berufsverbandes Medizinischer Informatiker (BVMI). Es bescheinigt fundierte Fachkenntnisse in der Medizinischen Informatik und dokumentiert Kompetenzen an der Schnittstelle von Informatik, Medizin und Management. Das Zertifikat richtet sich an Fachkräfte mit qualifizierter Aus- und Weiterbildung sowie entsprechender Berufserfahrung in der Medizinischen Informatik.
Themen
Das Zertifikat vergeben und weiterentwickeln
Die Kommission begleitet und gestaltet den gesamten Zertifizierungsprozess. Sie entwickelt die Vergabeordnung kontinuierlich weiter, überprüft die fachlichen Anforderungen und Kriterien und bewertet eingereichte Anträge.
Qualität des Zertifizierungsprozesses sichern
Die Kommission begleitet das Verfahren von der Antragstellung bis zur Verleihung des Zertifikats und stellt sicher, dass der Zertifizierungsprozess transparent, nachvollziehbar und fachlich aktuell bleibt.
Fachlich beraten
Die Kommission berät zu den Anforderungen des Zertifikats und trägt dazu bei, dass die Qualifikation den aktuellen wissenschaftlichen und beruflichen Anforderungen der Medizinischen Informatik entspricht.
Weitere Informationen
Zertifikatsverleihungen in Zahlen
Bisher haben 265 Personen das Zertifikat erhalten.
Kommissionsmitglieder
Prof. Dr. Wendelin Schramm
Mitglied (Vertretung Medizin)
Heilbronn
Prof. Dr. Martin Haag
Mitglied (Vertretung Informatik)
Heilbronn
Prof. Dr. Richard Lenz
Mitglied (Vertretung Informatik)
Erlangen
Dr. Adrian Schuster
Mitglied (Vertretung Managementkompetenz)
Berlin
Antrags- und Vergabeverfahren
Das Zertifikat Medizinische Informatik bescheinigt der Inhaberin oder dem Inhaber die Qualifikation für verantwortliche Positionen in der Medizinischen Informatik hinsichtlich einer akademischen Ausbildung, einer fachlichen Fort- und Weiterbildung sowie einer 5-jährigen operationellen Tätigkeit in der Medizinischen Informatik. Es wird erwartet, dass sich die Inhaberinnen und Inhaber auch nach Vergabe des Zertifikates regelmäßig fort- und weiterbilden.
Das Zertifikat orientiert sich an den Empfehlungen der IMIA (International Medical Informatics Association) zur Aus- und Weiterbildung in Medizinischer Informatik ("Recommendations of the International Medical Informatics Association (IMIA) on Education in Biomedical and Health Informatics; First Revision (2010) (Methods Inf Med 2010 49(2):105-120).
Auszug Vergabeordnung
(1) Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats sind:
ein Hochschulstudium der Medizin, der Informatik oder der Medizinischen Informatik mit einem Abschluss als Diplom, Master oder Staatsexamen,
eine Weiterbildung, die das Eingangsstudium um die komplementären Fachgebiete gemäß Abs. 1, Nr. 1 ergänzt,
eine mindestens 5-jährige operationelle Tätigkeit auf dem Fachgebiet der Medizinischen Informatik,
der Nachweis von Managementkompetenz,
eine mündliche Aussprache mit der Kommission.
Die Zertifikatskommission kann ausführliche Stellungnahmen zu den Anträgen von Zertifikatsinhaberinnen oder Zertifikatsinhabern sowie Professorinnen oder Professoren für Medizinische Informatik einholen.
(2) Von den in Abs.1, Nr.1 genannten Studienfächern kann in begründeten Fällen abgewichen werden. Anerkennungen besonderer Eingangsqualifikationen regelt der Anhang.
(3) Wird ein Studienabschluss im Ausland als Eingangsqualifikation geltend gemacht, muss dessen Gleichwertigkeit zu einem Hochschulabschluss nach Abs.1, Nr.1 belegt werden.
(4) Näheres zu den Voraussetzungen gemäß Abs.1, Nr.1 - 6 regelt der Anhang.
Auszug Anhang der Vergabeordnung
Die Voraussetzungen zur Erteilung des Zertifikats Medizinische Informatik sind in § 2 der Vergabeordnung genannt. Im Rahmen der geforderten 5-jährigen operationellen Qualifikation müssen praktische Erfahrungen, z.B. bei Informationshaltung und -auswertung, rechnergestützter Organisation von Gesundheitsversorgungssystemen oder medizinisch-technischer Informatik, nachgewiesen werden. Bei der operationellen Qualifikation wird Wert darauf gelegt, dass die Tätigkeit im Bereich der Medizinischen Informatik liegt; eine primär klinische Tätigkeit wird nicht angerechnet.
Die Kenntnisse in Managementkompetenz können durch Aus- und Weiterbildungsaktivitäten (Studium, Kurse, Fernstudium) sowie durch berufliche Aktivitäten (zeitlich quantifizierte Erfahrungen mit Personalverantwortung, mit Budgetverantwortung, in (Drittmittel-) Projekten) erworben werden. Ein Nachweis von Managementkompetenzen der Bewerberin oder des Bewerbers wird in folgenden Bereichen gefordert:
- Personalführung: Führungsinstrumente, Teammanagement
- Finanzen: Budgetverantwortung
- Unternehmerische Qualifikation: Unternehmensführung, Umsatzverantwortung
- Projektmanagement
- Strategieentwicklung
Es müssen Fachkenntnisse in den verschiedenen Fachgebieten der Medizinischen Informatik nachgewiesen werden, die im Primärstudium bzw. im Rahmen der geforderten Weiterbildung erworben wurden. Diese Fachgebiete werden exemplarisch durch folgende Themenkataloge beschrieben:
I: Medizinische Informatik
I.1. Medizinische Dokumentation
- Aufgaben und Formen
- Klassifikationen und andere Ordnungssysteme
- Dokumentation in der Patientenversorgung
- Studiendokumentation
I.2. Rahmenbedingungen
- Ethik in der Medizinischen Informatik
- Datenschutz und Datensicherheit
- Risikomanagement
- Spezifische rechtliche Regelungen
- Standards der Medizinischen Informatik
I.3. Informationssysteme im Gesundheitswesen
- Krankenhausinformationssysteme
- Arztpraxisinformationssysteme
- Elektronische Patientenakten und Gesundheitstelematik
- Modellierung und Management von Informationssystemen
- Intersektorale Kommunikation
I.4. Medizinische Signal- und Bildverarbeitung
- Medizinische Signalverarbeitung
- Medizinische Bildverarbeitung
I.5. Management im Gesundheitswesen
- Medizin-Controlling
- Kostenrechnung
- Organisation in Krankenhaus und Arztpraxis
- Qualitätssicherung
- Prozess- und Entscheidungsunterstützung
I.6. Weitere Themen
- Medizinische Biometrie (mit Schwerpunkt Statistische Auswertungssysteme)
- Data Warehouse-Systeme
- Computerbasierte Lehr- und Lernsysteme
- Medizintechnik
- Health Technology Assessment
II: Medizin
II.1 Medizinische Terminologie
II.2 Grundlagen der Struktur und Funktion des menschlichen Organismus (Anatomie, Physiologie, Biologie, Biochemie)
II.3 Grundlagen der Pathologie und Pathophysiologie
II.4 Klinische Propädeutik für operative und konservative Fächer
II.5 Prinzipien von Diagnose und Therapie
II.6 Ökonomische und soziale Aspekte der Medizin (Gesundheitsökonomie, Qualitätsmanagement, Organisation des Gesundheitswesens)
II.7 Grundlagen der klinischen Epidemiologie
III: Informatik
III.1 Algorithmen, Datenstrukturen
III.2 Programmiersprachen, Programmiermethodik
III.3 Rechnerarchitektur, Rechnerorganisation
III.4 Datenbank- und Informationssysteme
III.5 Wissensbasierte Systeme
III.6 Software-Engineering
III.7 Verteilte Systeme
III.8 IT-Servicemanagement
Die Kommission entscheidet aufgrund der von der Kandidatin oder dem Kandidaten eingereichten Unterlagen, ob die Voraussetzungen zur Erteilung des Zertifikats gemäß § 2 der Vergabeordnung erfüllt sind.
Die Kandidatin oder der Kandidat wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Kommission zur mündlichen Aussprache eingeladen. Die Aussprache findet in deutscher Sprache statt. Sie besteht aus einem Vortrag der Kandidatin oder des Kandidaten sowie Fragen der Kommission an die Kandidatin oder den Kandidaten. Die Kandidatin oder der Kandidat schlägt drei Vortragsthemen vor, die komplementär zu ihrem oder seinem Arbeitsschwerpunkt sind. Die Vorgabe des Vortragsthemas erfolgt durch die Kommission mindestens 14 Tage vor der Aussprache. Die Dauer der Aussprache beträgt in der Regel eine halbe Stunde. Die Reisekosten sind von der Antragstellerin oder vom Antragsteller zu tragen. Die mündliche Aussprache ist nicht öffentlich. Nimmt die Kandidatin oder der Kandidat einen mit ihr oder ihm vereinbarten Termin zur mündlichen Aussprache im Wiederholungsfall nicht wahr, so kann die Kommission ohne weitere Begründung das Verfahren ohne Erteilung des Zertifikats beenden.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Kommission gibt die Entscheidung über die Annahme des Antrags, die aufgrund der eingereichten Unterlagen und der mündlichen Aussprache getroffen wird, der Kandidatin oder dem Kandidaten schriftlich bekannt.
Eine Ablehnung des Antrags auf Erteilung des Zertifikats wird der Kandidatin oder dem Kandidaten schriftlich begründet.
Anträge auf Erteilung des Zertifikats Medizinische Informatik können gemäß §4 der Vergabeordnung jederzeit an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Zertifikatskommission gerichtet werden.
Folgende Unterlagen sind dem formlosen Antrag beizufügen:
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Zeugnis über den Hochschulabschluss gemäß §2 der Vergabeordnung
- Nachweis der 5-jährigen praktischen Tätigkeit gemäß §2, Abs.1, Nr.3 der Vergabeordnung. Insbesondere sollten selbständig durchgeführte Tätigkeiten beschrieben werden sowie die Institutionen, an denen diese Tätigkeiten erfolgten.
- Strukturierte Beschreibung der Weiterbildung gemäß §2, Abs.1, Nr.2 der Vergabeordnung und Abschnitt 2 Abs. I bis Abs. III des Anhangs.
- Strukturierte Beschreibung der erworbenen und angewandten Managementkompetenz.
- Verzeichnisse der wissenschaftlichen Vorträge und Publikationen, ggf. auch von nicht publizierten wissenschaftlichen Ausarbeitungen. Die Verzeichnisse sollen so gegliedert oder gekennzeichnet sein, dass eine Zuordnung der einzelnen Arbeiten zu den in Abschnitt 2 des Anhangs genannten Fachgebieten und Themenkatalogen möglich ist.
- Höchstens fünf Sonderdrucke wichtiger Publikationen oder eine entsprechende Auswahl nicht publizierter Arbeitsberichte bzw. Vorträge.
Beleg über die an die GMDS eingezahlte Bearbeitungsgebühr gemäß §4, Abs. 3 der Vergabeordnung. Zur Zeit sind dies
EURO 75,- für Mitglieder von BVMI/GI/GMDS
EURO 100,- für sonstige Antragstellereinzuzahlen bei der
Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.G. Köln
IBAN DE97 3006 0601 0001 6018 22
BIC (Swift Code) DAAEDEDD
Die Unterlagen der Positionen 1, 3, 5 und 6 sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Unter-lagen sind als PDF-Dateien über E-Mail einzureichen.
Im Hinblick auf die in §2 Abs. 1, Nr. 2 der Vergabeordnung geforderten Fachkenntnisse bzw. Erfahrungen werden folgende Fachkenntnisse anerkannt:
Im Falle eines Hochschulabschlusses in Medizin wird Abschnitt 2, Abs. II anerkannt.
Im Falle eines Hochschulabschlusses in Informatik wird Abschnitt 2, Abs. III anerkannt.
Wurde während des Informatik-Studiums das Nebenfach Medizin oder Medizinische Informatik gewählt, so ist in der Regel neben der operationellen Qualifikation nur noch die Managementkompetenz nachzuweisen.
Im Falle eines Hochschulabschlusses in Medizinischer Informatik, in dem die oben aufgeführten Themenkataloge Abs. I bis Abs. III integrale Bestandteile des Studiums sind (z. B. im Studiengang Medizinische Informatik an der Universität Heidelberg/Hochschule Heilbronn), werden Abs. I bis Abs. III anerkannt.
Hochschulabsolvent(inn)en gemäß §2, Abs. 1 oder §2, Abs. 2 der Vergabeordnung können Anträge direkt an die Zertifikatskommission "Medizinische Informatik" richten, falls die Fachkenntnisse gemäß Abschnitt 2 nachgewiesen werden.
Für Kandidatinnen oder Kandidaten, deren Eingangsqualifikation aufgrund eines nicht-medizinischen Hochschulabschlusses gemäß §2 der Vergabeordnung anerkannt ist und die zusätzlich in der Medizin promoviert haben, werden medizinische Fachkenntnisse (siehe Ab-schnitt 2, Abs. II) anerkannt.
Falls eine Antragstellerin oder ein Antragsteller bereits über die von einer Landesärztekammer verliehene Zusatzbezeichnung "Medizinische Informatik" verfügt, wird dies bei der Behandlung des Antrags positiv gewertet.
Postgraduale Studiengänge können als Eingangsqualifikation gemäß §2, Abs. 2 der Vergabeordnung anerkannt werden. Anträge auf Anerkennung sind von der Leitung dieser Studiengänge an die Präsidentinnen oder Präsidenten der beteiligten Fachgesellschaften zu richten. Falls Fachkenntnisse anerkannt werden sollen, müssen diese anhand der Themenkataloge Abs. I bis Abs. III in Abschnitt 2 nachgewiesen werden.
Tätigkeitsbericht
Tätigkeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Beratung von Zertifikatsanträgen
Die Zertifikatskommission tagt virtuell bei Bedarf sowie mittlerweile jährlich in Person auf der GMDS-Jahrestagung. Allerdings musste das In-Person-Meeting auf der Jahrestagung 2025 leider ausfallen, weil der Kommissionsvorsitzende seine Teilnahme an der Tagung in Jena kurzfristig absagen musste.
Im Jahr 2025 wurden einige Voranfragen gestellt und telefonisch beraten, allerdings wurde kein Antrag eingereicht. Damit ist 2025 das erste Jahr, in dem kein Zertifikat vergeben werden konnte.
Überarbeitung des Verfahrens
Die Neugestaltung des Antrags- und Begutachtungsverfahrens ist in Arbeit. Die Fragenkataloge sind in der Feinabstimmung.