Medizinische Dokumentation
Das Zertifikat Medizinische Dokumentation ist eine gemeinsame Qualifikation der GMDS und des Deutschen Verbands Medizinischer Dokumentare (DVMD). Es bescheinigt eine qualifizierte Weiterbildung und bestätigt die fachliche Befähigung für anspruchsvolle Tätigkeiten in der Medizinischen Dokumentation. Grundlage sind eine einschlägige Berufsausbildung, praktische Berufserfahrung sowie theoretische Weiterbildungsnachweise, unter anderem in der klinischen Forschung und der medizinischen Informationsverarbeitung.
Themen
Das Zertifikat vergeben und weiterentwickeln
Die Kommission begleitet und gestaltet den gesamten Zertifizierungsprozess. Sie entwickelt die Vergabeordnung kontinuierlich weiter, überprüft die fachlichen Anforderungen und Kriterien und bewertet eingereichte Anträge.
Qualität des Zertifizierungsprozesses sichern
Die Kommission begleitet das Verfahren von der Antragstellung bis zur Verleihung des Zertifikats und stellt sicher, dass der Zertifizierungsprozess transparent, nachvollziehbar und fachlich aktuell bleibt.
Fachlich beraten
Die Kommission berät zu den Anforderungen des Zertifikats und trägt dazu bei, dass die Qualifikation den aktuellen beruflichen und fachlichen Anforderungen der Medizinischen Dokumentation entspricht.
Antrags- und Vergabeverfahren
Medizinische Dokumentation ist notwendig für Diagnostik und Therapie, Abrechnung und Gesundheitsökonomie, Forschung und Lehre, sowie – und damit schließt sich der Kreis – für eine Evidence Based Medicine*. Ohne zuverlässig erhobene und dokumentierte Daten, Befunde und Informationen fehlt der Weiterverarbeitung in Medizinischer Informatik, Biometrie oder Epidemiologie die tragfähige Grundlage. Nach den Zertifikaten “Medizinische Informatik”, “Medizinische Biometrie” und “Epidemiologie” kehrt die GMDS mit diesem Zertifikat “Medizinische Dokumentation” zu ihren Wurzeln zurück. Der DVMD bietet in Zusammenarbeit mit der GMDS die Gewähr für eine kompetente und umfassende Weiterbildung und Beurteilung der Zertifikatsbewerber. Insbesondere soll den Medizinischen Dokumentationsassistentinnen die Möglichkeit einer qualifizierten Weiterbildung zur Medizinischen Dokumentarin gegeben werden. Wir sind zuversichtlich, dass die Zertifikatsinhaber die Medizinische Dokumentation voranbringen und damit einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Versorgung der einzelnen Patienten und der gesamten Bevölkerung leisten werden.
*Evidence bedeutet, dass für jede angewandte medizinische Maßnahme der Nutzen für den Patienten erwiesen ist.
1. Allgemeines
Das Zertifikat "Medizinische Dokumentation" bescheinigt die erforderlichen Qualifikationen im Sinne der oben genannten Zielsetzung aufgrund
- (a) einer adäquaten Berufsausbildung,
- (b) einer praktischen Qualifikation und
- (c) einer über die Berufseingangsqualifikation hinausgehenden theoretischen Weiterbildung
auf dem Gebiet der Medizinischen Dokumentation.
ad(a): Eine einschlägige Berufsausbildung liegt vor, wenn die Bewerberin/ der Bewerber [1] eine mindestens 2‐jährige Berufsausbildung zur Medizinischen Dokumentationsassistentin erfolgreich abgeschlossen hat. Auch Kandidatinnen mit anderen Berufsabschlüssen können sich um das Zertifikat bewerben, wenn entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Hierüber entscheidet die Zertifikatskommission im Einzelfall.
ad(b): Als praktische Qualifikation gilt eine mindestens 3‐jährige einschlägige Berufsausübung auf dem Gebiet der Medizinischen Dokumentation. Hierbei muss der auf dem Gebiet der Medizinischen Dokumentation verbrachte Teil der Arbeitszeit mindestens 50% der Regelarbeitszeit einer Vollzeitstelle umfassen. Geringere Anteile führen prozentual zur Erhöhung der erforderlichen Dauer der Berufsausübung.
ad(c): Eine theoretische Weiterbildung ist nachzuweisen, die die bisherige Berufsausbildung um die für den Abschluss als Medizinische Dokumentarin erforderlichen Komponenten ergänzt (siehe Anhang).
2. Praktische Qualifikation
Während der Berufsausübung muss die Fähigkeit zur verantwortlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Medizinischen Dokumentation durch Berufserfahrung, Weiterbildung und verantwortliches Arbeiten erworben worden sein. Dies ist nachzuweisen durch eine eigene Darstellung, die insbesondere die in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen beschreibt. Bei nicht selbständig Beschäftigten sollte zusätzlich ein Zwischenzeugnis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Über ein besonderes Projekt, möglichst aus dem Arbeitsumfeld der Bewerberin, ist in Abstimmung mit der Zertifikatskommission eine Studienarbeit anzufertigen. Für die Erarbeitung der Studienarbeit kann eine lokale Betreuerin benannt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten im Sinne dieses Zertifikats verfügt. Zusätzlich wird aus der Zertifikatskommission heraus eine Betreuerin benannt.
3. Theoretische Weiterbildung
Die theoretische Weiterbildung hat zum Ziel, den abgeschlossenen Berufsabschluss um die zur Berufsqualifikation Medizinische Dokumentarin fehlenden Komponenten zu ergänzen. Sie kann durch Fortbildungskurse sowie durch Selbststudium erfolgen, wobei der im Anhang angegebene Stoffkatalog zugrunde zu legen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass mindestens 20 Kurstage bei anerkannten Weiterbildungseinrichtungen absolviert werden. (Hinweis: Die Zertifikatskommission bietet selber keine Weiterbildung an.)
Die Bewerberin reicht der Zertifikatskommission den Nachweis über die Eingangsvoraussetzungen ein. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind. Reicht der Umfang der Weiterbildung nicht aus, macht die Zertifikatskommission ggf. Vorschläge für eine zusätzliche Weiterbildung. Bereits bei der Einreichung der Unterlagen schlägt die Bewerberin ein Thema für die Studienarbeit vor, die sich aus ihrem Arbeitsumfeld ergeben sollte. Kann ein solcher Vorschlag nicht erfolgen, so setzt die Zertifikatskommission in Absprache mit der Kandidatin ein Thema für die Studienarbeit fest. Der Umfang der Studienarbeit sollte 20 Seiten (plus Anhang) nicht überschreiten. Für die Erarbeitung der Studienarbeit wird eine Betreuerin von der Zertifikatskommission benannt. Hierbei ist auf die Vorschläge der Bewerberin Rücksicht zu nehmen. Nach Eingang der schriftlichen Studienarbeit und Begutachtung der Arbeit durch mindestens 2 Mitglieder der Zertifikatskommission wird über die Zulassung der Bewerberin zur mündlichen Aussprache bzw. ggf. über eine Überarbeitung der Studienarbeit entschieden.
Wenn die Studienarbeit angenommen wird, setzt die Zertifikatskommission eine Aussprache mit der Kandidatin fest. In dieser ist in einem 10-minütigen Vortrag die Studienarbeit zu präsentieren. Dem Vortrag schließt sich ein 20-minütiges Prüfungsgespräch an, das seinen Ausgang in der Thematik der Studienarbeit nimmt, sich aber über alle im Gegenstandskatalog aufgeführten Bereiche erstrecken kann. Im Anschluss an diese Aussprache entscheidet die Zertifikatskommission über die Erteilung des Zertifikats. Eine einmalige Wiederholung der Aussprache ist ohne besondere Begründung möglich. Gegen Entscheidungen der Zertifikatskommission können begründete Einsprüche an die zuständigen Gremien der GMDS und des DVMD gerichtet werden.
Voraussetzungen für den Antrag
Voraussetzungen für den Antrag ist eine einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren zur Medizinischen Dokumentationsassistentin und eine entsprechende praktische Qualifikation sowie eine theoretische Weiterbildung, die die bisherige Berufsausbildung um die für den Abschluss als Medizinische Dokumentarin erforderlichen Komponenten ergänzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergaberichtlinien.
Unterlagen
Anträge können jederzeit geschickt werden an die Leitung der Zertifikationskommission. Die E-Mailadresse ist auf der GMDS-Webseite der Zertifikatskommission hinterlegt. Folgende Unterlagen (elektronisch als PDF) sind dem formlosen Antrag beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Ausbildungszeugnis(se)
- Belege über die bisherige praktische Tätigkeit, möglichst Arbeitszeugnisse oder Praktikumsbescheinigungen, etc. in Kopie
- möglichst ein Zwischenzeugnis über die derzeitige berufliche Tätigkeit
- Nachweis über die bisherige Weiterbildung mit Aussagen zu Umfang und Inhalt der besuchten Weiterbildungsveranstaltungen, wobei auf den Gegenstandskatalog der Zertifikatsrichtlinien Bezug genommen werden soll.
Falls möglich,
- Vorschlag für ein Thema der Studienarbeit gemäß § 4 der Zertifikatsrichtlinien.
- Vorschlag einer Betreuerin/eines Betreuers der Studienarbeit gemäß § 4 der Zertifikatsrichtlinien.
- Beleg über die auf das Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.G. Köln IBAN DE97 3006 0601 0001 6018 22, BIC (Swift Code) DAAEDEDD der GMDS, Kennwort "Zertifikat Medizinische Dokumentation" eingezahlten Bearbeitungsgebühr von EUR 100,--.
Es hat sich bewährt, wenn Interessenten sich vor dem Einreichen der Antragsunterlagen mit der Zertifikatskommission in Verbindung zu setzen, um sich vorab zu informieren.
Weiteres Vorgehen
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft; über das Ergebnis dieser Prüfung wird der/die Bewerber/in direkt unterrichtet. Die Mitglieder der Zertifikatskommission prüfen die Unterlagen inhaltlich und schlagen für den/die Bewerber/in ein Weiterbildungscurriculum vor. Gleichzeitig wird das Thema für die Studienarbeit und die Betreuerin / der Betreuer festgelegt.
Nach Absolvierung des Weiterbildungsprogramms sind die entsprechenden Unterlagen zusammen mit der Studienarbeit der Kommission vorzulegen. Nach Prüfung durch die Kommission wird der/die Bewerber/in zu einer mündlichen Aussprache eingeladen. Bei dieser mündlichen Aussprache müssen vorher genau bezeichnete Zeugnisse und andere Nachweise im Original mitgebracht werden. In der 30-minütigen Aussprache wird ein 10- minütiger Vortrag über das Thema der Studienarbeit gehalten, an den sich ein 20-minütiges Prüfungsgespräch, das seinen Ausgang in der Thematik der Studienarbeit nimmt, anschließt. Im Anschluss an diese Aussprache entscheidet der Anerkennungsausschuss über die Erteilung des Zertifikats. Eine einmalige Wiederholung der Aussprache ist ohne besondere Begründung möglich.
Nach Eingang der restlichen Bearbeitungsgebühr bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.G. Köln, IBAN DE97 3006 0601 0001 6018 22 von EUR 150,-- bzw. EUR 200,- für Nichtmitglieder der GMDS oder des DVMDs wird die Urkunde dem Antragsteller zugestellt. In begründeten sozialen Härtefällen kann die Bezahlung dieses Betrages erlassen werden.
Anmerkungen zum Zeitablauf
Die Kommissionsmitglieder arbeiten ehrenamtlich neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit für die Zertifikatskommission. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich dadurch immer wieder längere Antwortzeiten bei der Bearbeitung von Anträgen ergeben können. Zur mündlichen Aussprache trifft sich die Zertifikatskommission üblicherweise in der 2. Septemberhälfte im Rahmen der Jahrestagungen der GMDS. Da die Studienarbeit vorher von der Zertifikatskommission für die Zulassung zur Aussprache begutachtet wird, muss die Studienarbeit bis spätestens 1. Juli eingereicht werden. Wenn mehr Aussprachen anstehen als Prüfungszeit zur Verfügung steht , werden die Aussprachetermine nach der Reihenfolge der begutachteten Studienarbeiten vergeben.
Tätigkeitsbericht
Tätigkeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Im Jahr 2025 gehörten der Kommission folgende Mitglieder an: Ralf Bender (Köln), Bettina Busse(Freiburg), Silke Häberle (Mannheim), Peter Kuhn (Ulm), Markus Neuhäuser (Remagen), Claudia Ose (Essen/Düsseldorf), Rainer Richter (Martinsried).
Die Zertifikatskommission sucht neue Mitglieder, insbesondere aus den Bereichen Kodierung, Controlling und Medizininformatik.
Seit dem Jahr 2000 wird das Zertifikat „Medizinische Dokumentation“ von der GMDS und dem DVMD vergeben. Für Medizinische Dokumentationsassistent*innen besteht die Möglichkeit, eine qualifizierte Weiterbildung zur*zum Medizinischen Dokumentar*in zu absolvieren. Das Zertifikat bescheinigt den Inhaber*innen die Befähigung, auf Grundlage einer entsprechenden Berufsausbildung, einer praktischen Qualifizierung und einer über die berufliche Erstqualifikation hinausgehenden theoretischen Weiterbildung Aufgaben der Medizinischen Dokumentation wahrzunehmen.
Es sei darauf hingewiesen, dass im öffentlichen Dienst häufig die Möglichkeit besteht, Mitarbeitenden nach erfolgreicher Zertifizierung eine höhere Einstufung zu gewähren. Dies kann als Instrument zur Verhinderung von Fluktuation in die Industrie betrachtet werden.
Details:
Leitfaden zum Einsatz von KI-Tools beim Zertifikat Medizinische Dokumentation