Epidemiologie

Das Zertifikat Epidemiologie ist eine gemeinsame Qualifikation der GMDS, der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) sowie der Deutschen Region der Internationalen Biometrischen Gesellschaft (IBS-DR). Es bescheinigt fundierte Fachkenntnisse in der Epidemiologie und qualifiziert für verantwortungsvolle Tätigkeiten und Leitungsaufgaben in Forschung und Praxis.

Themen

Das Zertifikat vergeben und weiterentwickeln

Die Kommission begleitet und gestaltet den gesamten Zertifizierungsprozess. Sie entwickelt die Vergabeordnung kontinuierlich weiter, überprüft die fachlichen Anforderungen und Kriterien und bewertet eingereichte Anträge.

Qualität des Zertifizierungsprozesses sichern

Die Kommission begleitet das Verfahren von der Antragstellung bis zur Verleihung des Zertifikats und stellt sicher, dass der Zertifizierungsprozess transparent, nachvollziehbar und fachlich aktuell bleibt.

Fachlich beraten

Die Kommission berät zu den Anforderungen des Zertifikats und trägt dazu bei, dass die Qualifikation den aktuellen wissenschaftlichen und beruflichen Anforderungen der Epidemiologie entspricht.

Weitere Informationen

Zertifikatsverleihungen in Zahlen

Bisher haben 100 Personen das Zertifikat erhalten.

Kommissionsmitglieder

Prof. Dr. Antje Timmer

Prof. Dr. Antje Timmer

Leitung (Vertretung GMDS)

Oldenburg

Prof. Dr. Enno Swart

Prof. Dr. Enno Swart

Stellvertretung (Vertretung DGSMP)

Magdeburg

Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel

Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel

Mitglied (Vertretung GMDS)

Essen

Prof. Dr. Annika Hoyer

Prof. Dr. Annika Hoyer

Mitglied (Vertretung IBS-DR)

Bielefeld

Prof. Dr. Oliver Kuß

Prof. Dr. Oliver Kuß

Mitglied (Vertretung IBS-DR)

Düsseldorf

Prof. Dr. Adrian Loerbrok

Prof. Dr. Adrian Loerbrok

Mitglied (Vertretung DGSMP)

Düsseldorf

Prof. Dr. Rafael Mikolajczyk

Prof. Dr. Rafael Mikolajczyk

Mitglied (Vertretung DGEpi)

Halle

Prof. Dr. Dietrich Rothenbacher

Prof. Dr. Dietrich Rothenbacher

Mitglied (Vertretung DGEpi)

Ulm

Antrags- und Vergabeverfahren

Das Zertifikat »Epidemiologie« richtet sich an wissenschaftlich und praktisch tätige Epidemiologinnen und Epidemiologen. Durch das Zertifikat wird der Zertifikatsinhaberin bzw. dem Zertifikatsinhaber die fachliche Kompetenz für die Übernahme von Leitungsaufgaben im Bereich der Epidemiologie bescheinigt.

Das Zertifikat »Epidemiologie« wird durch die beteiligten wissenschaftlichen Fachgesellschaften an Personen verliehen, die über ein breites epidemiologisches Wissen und über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Bewerberinnen und Bewerber für das Zertifikat müssen deshalb den Nachweis erbringen, dass sie

  • a) in verantwortlicher Funktion an epidemiologischen Forschungsarbeiten mitgearbeitet bzw. diese geleitet haben und
  • b) eine qualifizierte theoretische Weiterbildung absolviert haben, die ihre berufliche Ausbildung gezielt bzgl. der Epidemiologie bzw. in Abhängigkeit von der Erstausbildung für das epidemiologische Arbeiten notwendiger Themengebiete ergänzt. 

Ihr Wissen wird zusätzlich in einer mündlichen Aussprache überprüft. Die Weiterbildung und Anerkennung werden durch Richtlinien geregelt.

Die Voraussetzungen zur Erteilung des Zertifikats sind:

  • (a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin, der Statistik, der Naturwissenschaften bzw. der Sozial – oder Gesundheitswissenschaften (mindestens Master – Niveau, z.B. auch Diplom einer deutschen Hochschule) oder ein Masterstudium der Public Health oder Epidemiologie. Auch Absolventinnen bzw. Absolventen anderer Hochschulstudiengänge sowie Bewerberinnen bzw. Bewerber mit ausländischen Hochschulabschlüssen können sich um das Zertifikat bewerben; die Zertifikatskommission prüft die Erfüllung der Eingangsvoraussetzung auf der Basis vorgelegter Informationen zu den Studieninhalten.

  • (b) die praktische Qualifikation auf dem Gebiet der Epidemiologie, nachgewiesen durch eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit (siehe 2.1).

  • (c) eine theoretischen Weiterbildung, die das Eingangsstudium um die unter (2.2) genannten komplementären Fachgebiete ergänzt 


2.1 Praktische Qualifikation

Während der o.g. praktischen Tätigkeit muss die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Bearbeitung epidemiologischer Fragestellungen durch Berufserfahrung, Weiterbildung und verantwortliches Arbeiten erworben worden sein. Dies ist nachzuweisen durch wissenschaftliche Publikationen bzw. federführend erarbeitete wissenschaftliche Projektberichte zu erfolgreich durchgeführten Projekten, die sich auf mindestens eins der folgenden Gebiete beziehen:

(a) Planung, Durchführung und Auswertung epidemiologischer Studien

Bewerberinnen bzw. Bewerber sollen bei mindestens zwei epidemiologischen Studien in mindestens zwei der drei Bereiche Planung, Durchführung und Auswertung verantwortlich mitgearbeitet haben. Der Bereich Planung umfasst z.B. Fallzahlabschätzung, Fragebogenentwicklung, Probandenzugang, Stichprobenziehung; die, Durchführung z.B. Felderschließung, Probandenbetreuung, Studienmonitoring, Befragung, Funktionsdiagnostik) und die Auswertung z.B. Datenhaltung und -aufbereitung, statistische Analyse, Interpretation, Berichterstellung und Publikation. Diese Studien sollten sich an den von den Fachgesellschaften erarbeiteten Leitlinien und Empfehlungen zu „Guter Epidemiologischer Praxis (GEP)“ sowie „Guter Praxis Sekundärdatenanalyse GPS)“ orientieren. In jedem Fall muss der Kandidat/die Kandidatin in der Lage sein, etwaige Abweichungen von GEP und GPS zu erläutern. Es ist anzugeben, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber bei den Studien eine Rolle als Untersuchungsleiter (PI) oder Co-Untersuchungsleiter (Co-PI) innehatte. Der eigene Anteil an den entsprechenden Studien ist in jedem Fall möglichst genau zu spezifizieren.

(b) Entwicklung, Anpassung und Erprobung epidemiologischer Verfahren.

Bewerberinnen bzw. Bewerber mit Praxisqualifikation in diesem Bereich sollen ihren Beitrag zu entsprechenden Entwicklungen und Erprobungen genau beschreiben und den Anwendungsbereich der Verfahren benennen. In der Regel ist hierfür auf eigene wissenschaftliche Publikationen oder z.B. entsprechende Software/Programmprozeduren zu verweisen. 


2.2 Theoretische Weiterbildung

Die theoretische Weiterbildung hat zum Ziel, das zur absolvierten Hochschulausbildung komplementäre Fachwissen in Epidemiologie zu vermitteln bzw. die bei vorliegender epidemiologischer Qualifikation komplementären Fachkenntnisse (z.B. medizinische Grundkenntnisse, Informatik) zu erwerben. Sie kann durch Fort- und Weiterbildungskurse sowie durch Selbststudium erfolgen. Vorgehensweise, Informationsquellen und zeitlicher Umfang des Selbststudiums sind zu benennen, wobei der Selbststudiumsanteil nicht mehr als 50% des zeitlichen Gesamtumfangs der Weiterbildung ausmachen sollte. Im Falle eines erfolgreich absolvierten Masterstudiengangs in Epidemiologie sieht die Kommission von der Forderung einer theoretischen Weiterbildung ab.
Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen durch ihr Hochschulstudium, die praktische Qualifikation und theoretische Weiterbildung Kenntnisse in verschiedenen epidemiologischen Fachthematiken erlangt haben. Diese Gebiete werden exemplarisch durch den folgenden Themenkatalog beschrieben.

Themenkatalog

Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen über eingehende Kenntnisse in den Gebieten a)-d) sowie in zwei epidemiologischen Spezialgebieten aus e) verfügen. Die Kenntnis der Grundlagen guter wissenschaftlicher Praxis (GEP, GPS, internationale Leitlinien z.B. der IEA) wird vorausgesetzt.

(a) Grundlagen der Epidemiologie

  • Geschichtliche Entwicklung

  • Deskriptive und analytische Epidemiologie

  • Maße der Krankheitshäufigkeit und der Assoziation

  • Epidemiologische Studientypen

  • Rolle des Zufalls, verschiedener Biasformen, Confounding, Konzept der Interaktion

  • Kausalität

(b) Medizinische Informatik und Biometrie

  • Grundlagen der medizinischen Informatik und Medizinischen Dokumentation

  • Datenbanksysteme

  • Grundlagen zum Datenschutz

  • Statistikprogrammpakete

  • Schätzung des Stichprobenumfangs, Auswertungsplanung

  • Deskriptive Statistik, Altersstandardisierung

  • Univariate und multivariate Verfahren

(c) Naturwissenschaft und Medizin

  • Grundlagenkenntnisse in den folgenden Bereichen:

  • Medizinische Terminologie

  • Biologie, Chemie, Physik

  • Anatomie und Physiologie

  • Allgemeine Pharmakologie/Toxikologie

  • Pathologie

  • Humangenetik

  • Kenntnisse aus mindestens einem klinischen Fachgebiet

(d) Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Epidemiologie

  • Gesundheits - bzw. Medizinische Soziologie

  • Bevölkerungswissenschaft und Demographie

  • Struktur und Organisation des Gesundheitswesens

  • Gesundheitsökonomie

  • Epidemiologische Aspekte der Prävention und Gesundheitsförderung

  • Kommunikation epidemiologischer Methoden und Ergebnisse

(e) Epidemiologische Spezialgebiete

Bewerberinnen bzw. Bewerber sollen vertiefte Kenntnisse in zwei epidemiologischen Fachgebieten aufweisen, z.B. Krebsepidemiologie, Statistische Methoden in der Epidemiologie, Epidemiologie der Herz-Kreislauf-Erkrankungen etc.. Die von der Bewerberin bzw. dem Bewerber gewählten Fachgebiete müssen explizit benannt werden.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber reicht die vollständigen Unterlagen bei der bzw. dem Vorsitzenden der Zertifikatskommission ein. Die Zertifikatskommission tagt in der Regel mindestens einmal pro Kalenderjahr. Die vollständigen Unterlagen müssen der Kommission spätestens zwei Monate vor dem Sitzungstermin vorliegen. Die Zertifikatskommission prüft auf der Basis von zwei Fachgutachten, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind. Reicht der Umfang der Weiterbildung bzw. der bisherigen praktischen epidemiologischen Tätigkeit nicht aus, macht die Kommission gegebenenfalls Vorschläge für einen zusätzlichen Weiterbildungsplan bzw. spezifiziert noch zu erfüllende Anforderungen.


Wenn die Unterlagen die Erfüllung der geforderten Voraussetzungen ausweisen, setzt die Zertifikatskommission eine Aussprache mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber fest. Diese Aussprache setzt sich aus einem Vortrag des/r Kandidaten/in und einer Diskussion zusammen. Das Prüfungsthema wird von der Zertifikatskommission in Absprache mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber festgelegt und soll in der Regel einen methodischen Schwerpunkt haben.

Die Zertifikatskommission entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die Aussprache und die Erteilung des Zertifikats. Das Ergebnis wird direkt nach der Aussprache mitgeteilt. Das schriftliche Zertifikat wird seitens der bzw. des Vorsitzenden vorbereitet und möglichst zeitnah versendet.

Wird die Zertifikatsvergabe durch die Kommission abgelehnt, ist eine einmalige Wiederholung der mündlichen Aussprache möglich. Abgelehnte Bewerberinnen bzw. Bewerber haben die Möglichkeit, von der Zertifikatskommission Hinweise zu einer gezielten Vorbereitung auf eine weitere Aussprache zu erhalten. Die aktuelle Zusammensetzung der Kommission sowie der geplante nächste Sitzungstermin können auf den Webseiten der Fachgesellschaften (www.dgepi.de; www.gmds.de; www.dgsmp.de; www.biometrische-gesellschaft.de) eingesehen werden.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber reichen der bzw. dem Vorsitzenden der Zertifikatskommission folgende Unterlagen ein:

a) Lebenslauf,
b) Kurzbeschreibung der epidemiologischen Studien, an denen der/die Bewerber/in mitgewirkt hat, als Nachweis der erforderlichen mehrjährigen praktischen Erfahrung in der Epidemiologie,
c) Nachweis über Art und Umfang der zum Hochschulstudium komplementären Weiterbildung im Bereich der Epidemiologie bzw. bei vorliegender epidemiologischer Qualifikation im Bereich der komplementären Fachkenntnisse (z.B. medizinische Grundkenntnisse, Informatik),
d) Nachweis über Kenntnisse in den Gebieten (a) bis (e) des Themenkatalogs,
e) Publikationsliste eigener Veröffentlichungen,
f) Vorschlag für drei Themen zur mündlichen Aussprache, möglichst unterlegt mit je einer eigenen Publikation,
g) Kopie von drei eigenen Publikationen,
h) Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr von 100 €, zahlbar auf das Konto der DGEpi mit der Nr. 000 66 11 990 bei der Deutschen Apotheker und Ärztebank (BLZ 300 606 01).

Tätigkeitsbericht

Tätigkeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Der Zertifikatskommission Epidemiologie gehörten im Berichtszeitraum die folgenden Vertreterinnen und Vertreter an:

für die DGEpi:

Prof. Dr. Rafael Mikolajczyk, Prof. Dr. Dietrich Rothenbacher

für die DGSMP:

Prof. Dr. Adrian Loerbroks, Prof. Dr. Enno Swart (stellvertretender Vorsitzender)

für die IBS-DR:

Prof. Dr. Annika Hoyer, Prof. Dr. Oliver Kuß

für die GMDS:

Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel, Prof. Dr. Antje Timmer (Vorsitzende)

Die Kommission hat sich im Jahr 2024 per E-Mail verständigt. Ein kurzes informelles Treffen fand auf der DGEpi/DGSMP Jahrestagung in Dresden statt.

Ein Zertifikat wurde im Berichtszeitraum nicht vergeben.