Biometrie in der Medizin
Das Zertifikat Medizinische Biometrie ist eine gemeinsame Qualifikation der GMDS und der Deutschen Region der Internationalen Biometrischen Gesellschaft (IBS-DR). Es bescheinigt fundierte Fachkenntnisse in der Medizinischen Biometrie, eine qualifizierte akademische Aus- und Weiterbildung sowie eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit. Das Zertifikat qualifiziert für verantwortungsvolle Tätigkeiten in der Medizinischen Biometrie und dokumentiert Kompetenzen an der Schnittstelle von Medizin, Statistik und mathematischen Methoden.
Themen
Das Zertifikat vergeben und weiterentwickeln
Die Kommission begleitet und gestaltet den gesamten Zertifizierungsprozess. Sie entwickelt die Vergabeordnung kontinuierlich weiter, überprüft die fachlichen Anforderungen und Kriterien und bewertet eingereichte Anträge.
Qualität des Zertifizierungsprozesses sichern
Die Kommission begleitet das Verfahren von der Antragstellung bis zur Verleihung des Zertifikats und stellt sicher, dass der Zertifizierungsprozess transparent, nachvollziehbar und fachlich aktuell bleibt.
Fachlich beraten
Die Kommission berät zu den Anforderungen des Zertifikats und trägt dazu bei, dass die Qualifikation den aktuellen wissenschaftlichen und beruflichen Anforderungen der Medizinischen Biometrie entspricht.
Neuigkeiten
Vergabeverordnung
Die Vergabeordnung (inklusive Anhang) wird derzeit überarbeitet und befindet sich in der finalen Abstimmung zwischen den beiden Fachgesellschaften. Bis zur Verabschiedung der neuen Fassung gilt die zuletzt freigegebene Version. Nach Beschluss der neuen Vergabeordnung werden die Mitglieder der beteiligten Fachgesellschaften entsprechend informiert.
Termine
Die nächsten Sitzungen der Kommission findet ISCB GMDS-Jahrestagung im September 2026 statt.
Weitere Informationen
Zertifikatsverleihungen in Zahlen
Bisher haben 140 Personen das Zertifikat erhalten.
Kommissionsmitglieder
Dr. Dietrich Knoerzer
Mitglied (Vertretung Medizinische Biometrie)
Grenzach
Prof. Dr. Jörg Rahnenführer
Mitglied (Vertretung Mathematische und statistische Grundlagen)
Dortmund
Dr. Kristina Unnebrink
Mitglied (stv. Vertretung Medizinische Biometrie)
Ludwigshafen
Prof. Dr. Richard Schlenk
Mitglied (stv. Vertretung Medizin)
Heidelberg
Dr. Katharina Kramer
Mitglied (stv. Vertretung Medizin)
Penzberg
Prof. Dr. Werner Brannath
Mitglied (stv. Vertretung Mathematische und statistische Grundlagen)
Bremen
Prof. Dr. Anne-Laure Boulesteix
Mitglied (stv. Vertretung Mathematische und statistische Grundlagen)
München
Antrags- und Vergabeverfahren
Das Zertifikat Biometrie in der Medizin bescheinigt dem/der Inhaber(in) die Qualifikation für verantwortliche Positionen in der Medizinischen Biometrie sowohl hinsichtlich der akademischen Aus- bzw. Weiterbildung als auch bezüglich einer 5 jährigen biometrischen Tätigkeit in der Medizin. Wir beziehen uns dabei auf internationale Standards wie sie in folgenden Dokumenten formuliert werden:
- Gelfond JAL, Heitmann E, Pollock BH, Klugman CM (2011) Principles for the ethical analysis of clinical and translational research. Statistics in Medicine 30:2785–2792, DOI: 10.1002/sim.4282.
- Gerlinger C, Edler L, Friede T, Kieser M, Nakas CT, Schumacher M, Seldrup J, Victor N (2011) Considerations on what constitutes a ”Qualified Statistician” in regulatory guidelines. Statistics in Medicine 31:1303-1305, DOI: 10.1002/sim.4345.
Das Zertifikat Biometrie in der Medizin ist vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie von der European Agency for the Evaluation of Medicinal Products (EMEA) anerkannt. Es bescheinigt dem/der Inhaber/in die Qualifikation in Hinblick auf die Funktion eines verantwortlichen Biometrikers in einer klinischen Prüfung gemäß ICH-Guidelines (insbesondere ICH E6 Good Clinical Practice und ICH E9 Statistical Principles for Clinical Trials).
Für Fragen zu den Voraussetzungen und Anerkennungen und wie ggf. bestehende Lücken geschlossen werden können, steht die Leitung der Kommission gerne zur Verfügung.
Die Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats Biometrie in der Medizin sind in § 2 der Vergabeordnung genannt.
Insbesondere müssen praktische Erfahrungen bei der
- a) Planung, Durchführung und Auswertung klinischer Therapiestudien nachgewiesen werden.
Diese Tätigkeit sollte als Schwerpunkt der praktischen Erfahrung unter der Leitung eines erfahrenen Biometrikers durchgeführt worden sein.
Darüber hinaus muss in mindestens einem weiteren der unter b) bis h) genannten biometrischen Tätigkeitsfelder eine praktische Erfahrung vorliegen:
- b) Planung und Auswertung von präklinischen Studien
- c) Planung und Auswertung von Prognose- und Diagnosestudien
- d) Planung und Auswertung epidemiologischer Studien
- e) Statistische Analysen im Bereich des Gesundheitswesens
- f) Erstellung und empirische Überprüfung biomathematischer Modelle
- g) Anwendungsorientierte Weiterentwicklung statistischer Verfahren
- h) Entwicklung und Anwendung von Computerprogrammen für statistische und biometrische Verfahren.
Die Fachgebiete gemäß §3 Abs. 2 gruppieren sich im Wesentlichen um folgende Themen:
I: Medizinische Biometrie
I.1 Grundlagen
- 1. Versuchsplanung
- 2. Methoden der beschreibenden und konfirmatorischen Statistik
- 3. Lineare / generalisierte lineare Modelle
- 4. Datenverarbeitung und statistische Software
- 5. Zwei aus den Spezialgebieten
- a) Nichtparametrische Verfahren
- b) Multiples Testen und sequentielle Verfahren
- c) Longitudinaldaten
- d) Überlebenszeitanalyse
- e) Multivariate Verfahren
Für die Erlangung des Zertifikats ist der Nachweis einer strukturierten Ausbildung in allen o.g. Themen notwendig.
I.2 Anwendungen
- 1. Präklinische Studien
- 2. Klinische Studien
- 3. Epidemiologische und klinisch-epidemiologische Studien
- 4. Qualitätsmanagement und Gesundheitsökonomie
- 5. Humangenetik
- 6. Nutzen/Risiko-Abschätzungen (z.B. Bewertung unerwünschter Arzneimittel-Wirkungen)
Für die Erlangung des Zertifikats ist der Nachweis einer aktiven Tätigkeit im Bereich klinische Studien sowie einem der sonstigen o.g. Themen notwendig.
I.3 Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
- 1. Studienformen im klinischen Entwicklungsplan
- 2. Regularien klinischer Studien (Gesetze, Verordnungen, Guidelines)
- 3. Ethische Voraussetzungen
Für die Erlangung des Zertifikats ist der Nachweis einer strukturierten Ausbildung in allen o.g. Themen notwendig.
II: Medizin
- 1. Grundlagen der Medizin (medizinische Terminologie, Anatomie, Physiologie, Pathologie, Prinzipien von Diagnose und Therapie)
- 2. Grundlagen eines klinischen Faches
- 3. Klinische Pharmakologie
Für die Erlangung des Zertifikats ist der Nachweis einer strukturierten Ausbildung in den Grundlagen der Medizin sowie zusätzlich in den Grundlagen zweier klinischer Fächer oder alternativ zusätzlich in den Grundlagen eines klinischen Fachs und in Klinischer Pharmakologie notwendig.
III: Mathematische und statistische Grundlagen
III.1 Mathematische Grundlagen
- 1. Grundbegriffe der Analysis
- 2. Grundbegriffe der linearen Algebra
III.2 Statistische Grundlagen
- 1. Wahrscheinlichkeitsrechnung
- 2. Statistische Verteilungen
- 3. Test- und Schätzverfahren
Für die Erlangung des Zertifikats ist der Nachweis einer strukturierten Ausbildung in allen o.g. Themen notwendig.
Die Zertifikatskommission prüft, ob durch den Antrag die geforderten Fachkenntnisse und Tätigkeiten hinreichend nachgewiesen werden.
Mündliche Aussprache
Der Vortrag und die anschließende Diskussion sollen demonstrieren, dass die/der Antragsteller(in) in der Lage ist, in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit dem Studienteam die Rolle der/des verantwortlichen Biometrikers(in) mit qualitativ hochwertigen biometrischen Beiträgen bei der Planung bzw. Auswertung einer klinischen Studie wahrzunehmen. Hierzu ist es günstig, ein praktisches Beispiel aus der eigenen Arbeit vorzustellen mit detaillierter Darstellung der biometrischen Herangehensweise im Kontext der relevanten klinischen Fragestellung, vorzugsweise eines mit einer besonderen biometrischen Herausforderung. Übersichtsvorträge oder rein theoretische Beiträge erlauben es nicht, die eigene Rolle als verantwortlicher Biostatistiker einer klinischen Studie zu demonstrieren. Die Darstellung des medizinischen Kontextes von der Fragestellung bis hin zum möglichen Erkenntnisgewinn und der Beitrag der Medizinischen Biometrie zur spezifischen Lösung des Problems sowie alternative methodische Ansätze sind dabei von besonderem Interesse.
Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen prüft die Zertifikatskommission, ob die Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt sind. Im Anschluss erfolgt eine mündliche Aussprache in Form eines selbst gewählten Fachvortrags mit anschließender Diskussion (Details hierzu sind der Antragstellung zu entnehmen), in der die fachliche Kompetenz und die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit bewertet werden. Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird das Zertifikat verliehen.
Anträge auf Erteilung des Zertifikats „Biometrie in der Medizin“ können gemäß § 4 der Vergabeordnung jederzeit an die/den Vorsitzende(n) der Zertifikatskommission gerichtet werden. Die Vorsitzende ist derzeit:
Prof. Dr. Antonia Zapf
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Institut für Medizinische Biometrie und Epidemiologie
Martinistr. 52
20246 Hamburg
Tel: 040/ 7410 56 361
E-Mail: a.zapf(at)uke.de
Folgende Unterlagen sind dem formlosen Antrag beizufügen:
Lebenslauf
Zeugnis über den Hochschulabschluss gemäß § 2 der Vergabeordnung
Nachweis der 5-jährigen praktischen Tätigkeit gemäß § 2 Abs.1 Nr. 3 der Vergabeordnung und Abschnitt 2, Abs. a-h des Anhangs. Insbesondere sollten selbständig durchgeführte Tätigkeiten erwähnt werden sowie die Institutionen, an denen die Tätigkeit erfolgte sowie die Gutachten der Mentoren, die die Tätigkeit betreut haben
Beschreibung der Weiterbildung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Vergabeordnung und Abschnitt 2 Abs. I bis Abs. III des Anhangs. Der Bericht soll über die Fachkenntnisse Aufschluss geben.
Verzeichnisse der wissenschaftlichen Vorträge und Publikationen, ggf. auch von nicht publizierten wissenschaftlichen Ausarbeitungen. Die Listen sollen so gegliedert oder gekennzeichnet sein, dass eine Zuordnung der einzelnen Arbeiten zu den in Abschnitt 2 des Anhangs genannten Fachgebiete und Themenkataloge möglich ist.
Beleg über die an die GMDS eingezahlte Bearbeitungsgebühr gemäß § 4, Abs. 3 der Vergabeordnung. Zur Zeit sind dies 100 EUR, einzuzahlen bei der
Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.G. Köln
IBAN DE97 3006 0601 0001 6018 22
BIC (Swift Code) DAAEDEDD
Drei Themenvorschläge mit Abstract für die mündliche Aussprache gemäß § 6 der Vergabeordnung. Die Themen sollen sich auf praktische und methodische Probleme bei klinischen Studien beziehen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennen lassen.
Für die gemäß § 2 Abs. 1, Nr. 1 der Vergabeordnung als Eingangsqualifikation genannten Hochschulabschlüsse werden folgende Fachkenntnisse anerkannt:
Zur Anerkennung von Kenntnissen aufgrund eines Hochschulstudiums:
- Für das Hochschulstudium Medizin mit bestandenem zweitem Staatsexamen wird Bereich II anerkannt.
- Für das Vordiplom oder Bachelorabschluss in Mathematik/Statistik wird Punkt III.1 anerkannt.
- Für ein Diplom oder einen Masterabschluss in Statistik wird Bereich III und Punkt I.1 anerkannt.
- Anerkennung der in den Bereichen I und/oder III geforderten Kenntnisse ist nach Abschluss eines durch die Kommission als geeignet erachteten Bachelor-, Master- oder strukturierten Promotionsprogramms möglich.
- Ein Promotionsabschluss oder eine Habilitation an einer med. Fakultät, sowie ein universitärer Abschluss im Nebenfach Medizin führt zur Anerkennung von Bereich II, sofern aus den eingereichten Unterlagen der Nachweis einer strukturierten Ausbildung in den dort genannten Themen hervorgeht.
- Der Masterabschluss im Bereich Medizinische Biometrie führt zur Anerkennung aller unter I bis III genannten Fachkenntnisse, sofern aus den Unterlagen der Nachweis einer strukturierten Ausbildung bzw. einer aktiven Tätigkeit in den dort genannten Themen hervorgeht.
Zur Anerkennung komplementärer Kenntnisse:
Abhängig vom Eingangsstudium muss ein(e) Kandidat(in) Fachkenntnisse in den komplementären Fachgebieten nachweisen. In der Regel werden komplementäre Fachkenntnisse durch eine Weiterbildung erworben, deren Erfolg gemäß § 4, Abs. 2 der Vergabeordnung wie folgt präzisiert wird:
- Kenntnisse zu einzelnen Themen aus I.1 (Grundlagen) können durch Scheine oder transcripts of records zu Hochschulveranstaltungen, sowie durch belegte erfolgreiche Teilnahme an (postgradualen) fachspezifischen Weiterbildungsangeboten belegt werden.
- Kenntnisse zu einzelnen Themen aus I.2 (Anwendungen) können durch eigene Publikationen und/oder gutachterliche Stellungnahme des qualifizierten biometrischen Betreuers nachgewiesen werden. Für das Fachgebiet I.2 sind neben Personen mit der Lehrbefugnis für das Fach „Medizinische Biometrie / Medizinische Statistik“ weiterhin promovierte Inhaber des Zertifikates „Biometrie in der Medizin“ als Gutachter zugelassen.
- Kenntnisse zu Themen aus I.3 (Entwicklung von Arzneimitteln und Medizin-produkten) werden durch die erfolgreiche Teilnahme an einem GCP-Training, Prüfarztkurs und an entsprechenden Kursen (auch firmenintern) nachgewiesen.
Der Nachweis von Kenntnissen zu Themen aus Bereich II (Medizin) erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an spezifischen Kursen in einer (postgradualen)fachspezifischen Weiterbildung und Vorlage von CME-Punkten aus medizinischen Weiterbildungsveranstaltungen.
Der Nachweis von Kenntnissen zu Themen aus Bereich III (Mathematische und statistische Grundlagen) erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an spezifischen Kursen (etwa Propädeutikkurse im Vorfeld spezifischer Master- oder strukturierter Promotionsprogramme sowie reguläre Hochschulveranstaltungen).
Generell können Kenntnisse auch durch die erfolgreiche Teilnahme an eLearning- Angeboten erworben werden.
Kontaktadressen zu einschlägigen Kurs- und Weiterbildungsangeboten vermitteln die beteiligten Fachgesellschaften:
GMDS: http://www.gmds.de
IBS-DR: http://www.biometrische-gesellschaft.de
Bei fehlenden individuellen Kenntnissen sollte das notwendige Weiterbildungs-programm für den Bewerber mit der Kommission beraten und entwickelt werden.
Zur Anerkennung der praktischen Tätigkeit:
Zur Übernahme verantwortlicher Aufgaben im Rahmen klinischer Studie benötigt ein Statistiker mehrere Jahre praktische Erfahrung. Deshalb können Tätigkeiten im Rahmen der methodischen Weiterentwicklung von statistischen Verfahren und Aktivitäten außerhalb der klinischen Forschung (Versorgungsforschung, epidemiologische Studien, Gesundheitsökonomie) nur bedingt für die nachzuweisende praktische Tätigkeit anerkannt werden. Aus diesem Grund sollen von den 5 geforderten Jahren mindestens 3 Jahre mit verantwortlicher Tätigkeit und Schwerpunkt im Bereich klinischer Studien verbracht worden sein. Für die verbleibende Zeit können auch verantwortliche Tätigkeiten aus den Bereichen b) bis h) (Abschnitt 2 dieses Anhanges) durchgeführt werden.
Die Art und Qualität der praktischen Tätigkeit werden durch ein Gutachten des Betreuers (der Betreuer), der (die) während der praktischen Phase des Bewerbers als Mentor(en) tätig war(en), belegt.
Als Mentor gelten Personen mit einem ausreichenden fachlichen Hintergrund für die zu begleitende praktische Tätigkeit. Hierzu zählen für den Bereich klinischer Forschung Personen, die das Zertifikat oder die Lehrbefugnis im Fach Medizinische Biometrie besitzen. Es soll ein kontinuierlicher Kontakt zwischen Mentor und Bewerber bestehen.
Zum Nachweis der Qualität der praktischen Tätigkeit können zu dem (den) Gutachten Listen mit Publikationen oder kurzen Projektbeschreibungen beigelegt werden.
Hochschulabsolvent(inn)en gemäß §2, Abs. 2 oder §2, Abs. 3 können Anträge mit dem Nachweis der geforderten Voraussetzungen direkt an die Zertifikatskommission „Biometrie in der Medizin“ richten.
Tätigkeitsbericht
Tätigkeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Am 28. Januar 2025 fand in Heidelberg die erste Sitzung der Zertifikatskommission des Jahres 2025 statt. Herr Prof. Meinhard Kieser und Herr PD Dr. Stefan Lange haben in dem Zuge ihre langjährige Tätigkeit als Leiter und stellvertretender Leiter/Schriftführer abgeben und sind aus der Kommission ausgeschieden. An dieser Stelle sei beiden ganz herzlich für ihr großes Engagement über den langen Zeitraum gedankt!
Als Nachfolger/in wurden Frau Prof. Antonia Zapf (Leitung) und Herr Prof. Andreas Faldum (Stellvertretung) aus Münster gewählt. Im Rahmen der Sitzung fand der Vortrag von und die Aussprache mit einem Zertifikatsbewerber statt, die sehr erfolgreich verlief.
Die Kommission hat auch die Gelegenheit genutzt, um ausführlich über die zukünftige Strategie der Kommission zu diskutieren und verschiedene Ideen zu entwickeln. Da die ursprüngliche Satzung aus dem Jahr 1982 stammt und auch die aktuelle Vergabeordnung bereits über zehn Jahre alt ist, war es aus unserer Sicht an der Zeit, diese grundlegend zu überarbeiten. Diese Arbeit ist inzwischen kommissionsintern abgeschlossen, und das Ergebnis wird als nächstes mit der Deutschen Region der Internationalen Biometrischen Gesellschaft (IBS-DR) und mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) als beteiligten Fachgesellschaften diskutiert. Die neue Vergabeordnung wird dann den Mitgliedern der Fachgesellschaften vorgestellt.
Durch das Ausscheiden von Herrn Prof. Dr. Meinhard Kieser und Herrn PD Dr. Stefan Lange wurden zwei neue Kommissionsmitglieder gesucht und gefunden: Frau Dr. Katharina Kramer mit besonderer Qualifikation im Bereich Medizin und Herr Prof. Dr. Tim Mathes mit besonderer Qualifikation im Bereich Medizinische Biometrie verstärken in Zukunft die Kommission. Vielen Dank für das Engagement!
Die nächste Sitzung der Kommission fand im Rahmen der GMDS-Jahrestagung im September 2025 als hybrides Meeting in Jena statt (https://gmds2025.de/). Dabei gab es die nächste erfolgreiche mündliche Aussprache und auch eine feierliche Zertifikatsverleihung, so dass es jetzt 140 verliehene Zertifikate gibt. An dieser Stelle beiden neuen Zertifikatsinhabern herzlichen Glückwunsch!
Weiterhin gab es in 2025 mehreren Anfragen, die weitere Bewerbungen zum Erwerb des Zertifikats im Jahr 2026 erwarten lassen.