Zertifikat Medizinische Dokumentation

Durchführungsbestimmung für die Erlangung des Zertifikats Medizinische Dokumentation

verabschiedet auf der Sitzung der Zertifikatskommission vom 09.02.2001 in Essen überarbeitet am 23.07.2012 (Ulm)

Voraussetzungen für den Antrag

Voraussetzungen für den Antrag ist eine einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren zur Medizinischen Dokumentationsassistentin und eine entsprechende praktische Qualifikation sowie eine theoretische Weiterbildung, die die bisherige Berufsausbildung um die für den Abschluss als Medizinische Dokumentarin erforderlichen Komponenten ergänzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergaberichtlinien.

Unterlagen

Anträge können jederzeit geschickt werden an:
Universitätsklinikum Essen, Zentrum für Klinische Studien c/o IMIBE
Leiterin der Zertifikatskommission Frau Prof. Dr. Claudia Ose
Hufelandstraße 55
45122 Essen
claudia.ose@uk-essen.de

Folgende Unterlagen sind zusammengefasst in einem pdf-Dokument beizufügen:

Tabellarischer Lebenslauf
Ausbildungszeugnis(se)
Belege über die bisherige praktische Tätigkeit, möglichst Arbeitszeugnisse oder Praktikumsbescheinigungen, etc. in Kopie
möglichst ein Zwischenzeugnis über die derzeitige berufliche Tätigkeit
Nachweis über die bisherige Weiterbildung mit Aussagen zu Umfang und Inhalt der besuchten Weiterbildungsveranstaltungen, wobei auf den Gegenstandskatalog der Zertifikatsrichtlinien Bezug genommen werden soll.
Falls möglich,

Vorschlag für ein Thema der Studienarbeit gemäß § 4 der Zertifikatsrichtlinien
Vorschlag einer Betreuerin/eines Betreuers der Studienarbeit gemäß § 4 der Zertifikatsrichtlinien.
Beleg über die auf das Konto Nr. 1601822, BLZ 30060601, IBAN DE97 3006 0601 0001 6018 22, BIC DAAEDEDDXXX, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, der GMDS, Kennwort "Zertifikat Medizinische Dokumentation" eingezahlten Bearbeitungsgebühr von EUR 100,--.
Es hat sich bewährt, wenn Interessenten sich vor dem Einreichen der Antragsunterlagen mit der Zertifikatskommission unter claudia.ose@uk-essen.de in Verbindung setzen um sich vorab zu informieren.

Weiteres Vorgehen

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft; über das Ergebnis dieser Prüfung wird der/die Bewerber/in direkt unterrichtet. Die Mitglieder der Zertifikatskommission prüfen die Unterlagen inhaltlich und schlagen für den/die Bewerber/in ein Weiterbildungscurriculum vor. Gleichzeitig wird das Thema für die Studienarbeit und die Betreuerin / der Betreuer festgelegt.
Nach Absolvierung des Weiterbildungsprogramms sind die entsprechenden Unterlagen zusammen mit der Studienarbeit der Kommission vorzulegen. Nach Prüfung durch die Kommission wird der/die Bewerber/in zu einer mündlichen Aussprache eingeladen. Bei dieser mündlichen Aussprache müssen vorher genau bezeichnete Zeugnisse und andere Nachweise im Original mitgebracht werden. In der 30-minütigen Aussprache wird ein 10-minütiger Vortrag über das Thema der Studienarbeit gehalten, an den sich ein 20-minütiges Prüfungsgespräch, das seinen Ausgang in der Thematik der Studienarbeit nimmt, anschließt. Im Anschluss an diese Aussprache entscheidet der Anerkennungsausschuss über die Erteilung des Zertifikats. Eine einmalige Wiederholung der Aussprache ist ohne besondere Begründung möglich.
Nach Eingang der restlichen Bearbeitungsgebühr von EUR 150,-- für GMDS/DVMD-Mitglieder bzw. EUR 200,-- für Nicht-Mitglieder wird die Urkunde dem Antragsteller zugestellt. In begründeten sozialen Härtefällen kann die Bezahlung dieses Betrages erlassen werden.

Anmerkungen zum Zeitablauf

Die Kommissionsmitglieder arbeiten ehrenamtlich neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit für die Zertifikatskommission. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich dadurch immer wieder längere Antwortzeiten bei der Bearbeitung von Anträgen ergeben können.
Zur mündlichen Aussprache trifft sich die Zertifikatskommission üblicherweise in der 2. Septemberhälfte im Rahmen der Jahrestagungen der GMDS. Da die Studienarbeit vorher von der Zertifikatskommission für die Zulassung zur Aussprache begutachtet wird, muss die Studienarbeit bis spätestens 1. Juli eingereicht werden.
Wenn mehr Aussprachen anstehen als Prüfungszeit zur Verfügung steht, werden die Aussprachetermine nach der Reihenfolge der begutachteten Studienarbeiten vergeben.