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Richtungsweisende Rahmenbedingungen – Die Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung sicherstellen

Die elektronische Patientenakte (EPA) nach § 291a SGB V ist das zentrale Werkzeug in der Patientenversorgung von morgen. Nur mit elektronischen Patientenakten stehen die benötigten Patienteninformationen allen Leistungserbringern zur erforderlichen Zeit zur Verfügung. Zugleich stellt eine EPA das ideale Instrument dar, um zentrale Fragen in der Versorgung, wie z.B. die Arzneimitteltherapiesicherheit zu beantworten. Auch für die medizinische Forschung stellt die EPA ein wichtiges Instrument dar. Hier finden im Rahmen der Medizininformatik-Initiative bereits grundlegende Harmonisierungsarbeiten statt.

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